Privat Krankenversicherte/ Beihilfe:

Sie müssen sich zunächst als privat Versicherte an ihre Versicherung wenden und abklären, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernommen wird. In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie zu einem großen Anteil übernommen. Allerdings kann die Anzahl der Therapiesitzungen von dem individuellen Tarif variieren. Daher empfehlen wir, sich vorher über die Konditionen zu informieren und die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie anzufordern.

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung bei privater Versicherung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ich stehe Ihnen bei der Beantragung beratend und unterstützend zur Seite.

 

Selbstzahler
Für Selbstzahler gilt die Abrechnung ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ich vereinbare einen individuellen Behandlungs- und Honorarvertrag, sodass die Krankenkasse keine Mitteilung über die Psychotherapie erhält.

 

KJHG- Therapie finanziert durch das Jugendamt
Die KJHG- Therapien werden im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als „Eingliederungshilfe“ nach §35a SGB VIII oder „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 Abs. 3 SGB VIII beim Jugendamt im Wohnbezirk beantragt. Ich verfüge über einen Trägervertrag mit dem Senat für Bildung, Jugend und Wissenschaft, um im Rahmen der Jugendhilfe eine ambulante Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und deren Familien anbieten zu können. Falls Sie an einer Therapie im Rahmen der Jugendhilfe interessiert sind, kläre ich sie gerne im Erstkontakt auf und planen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte.