Transparenz & Klarheit

Kosten & Abrechnung

Jede Familie hat andere Voraussetzungen. Ich biete verschiedene Abrechnungswege an – damit der Weg zur Unterstützung so offen wie möglich ist. Bei Fragen spreche ich gerne persönlich mit Ihnen.

Abrechnungswege

Wer trägt die Kosten?

Privatversicherte

Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif – oft anteilig oder vollständig. Gerne erstelle ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.

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Selbstzahler

Sie übernehmen die Kosten direkt – transparent nach der GOP und in vielen Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

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MKK-Versicherte

Als Vertragspsychotherapeutin der MKK (ehemals BKK VBU) biete ich Versicherten bei freien Kapazitäten zeitnah und unkompliziert einen Therapieplatz.

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KJHG Therapie

Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe – über einen Trägervertrag mit dem Berliner Senat als Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe.

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Kostenerstattung (§ 13 SGB V)

Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen – auch bei Privattherapeuten.

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Private Krankenversicherung & Beihilfe

Privatversicherte

Die Kostenübernahme für Diagnostik und Therapie richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif und kann je nach privater Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen werden die Kosten anteilig oder vollständig erstattet.

Nach der Diagnostik oder Behandlung erhalten Sie eine transparente Rechnung nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Gerne erstelle ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zur besseren Orientierung. Ich empfehle außerdem, die Möglichkeiten der Kostenübernahme vor Beginn der Diagnostik oder Therapie direkt mit Ihrer Krankenversicherung zu klären. Die dafür benötigten Unterlagen können in der Regel bei Ihrer Versicherung angefordert werden.

Freie Selbstzahlung

Selbstzahler

Unabhängig von Ihrer Versicherung können die Kosten für Diagnostik und Therapie auch selbst übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt dabei nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Die entstandenen Kosten können in vielen Fällen steuerlich als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.

Bei Selbstzahlung wird vor Beginn der Behandlung ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag geschlossen. Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der GOP. Ihre Krankenkasse wird in diesem Fall nicht über die Behandlung informiert.

Vertragspsychotherapeutin MKK

MKK-Versicherte

Ich bin als Vertragspsychotherapeutin bei der MKK (ehemals BKK VBU) registriert. Dadurch kann ich versicherten Personen dieser Krankenkasse bei freien Kapazitäten in der Regel zeitnah und unkompliziert einen Therapieplatz anbieten.

Jugendhilfeleistung

KJHG Therapie

Bei einem erhöhten Unterstützungsbedarf im sozialen Umfeld biete ich Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe an. Durch einen entsprechenden Trägervertrag mit dem Berliner Senat kann die Behandlung als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII oder im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist die Feststellung eines entsprechenden Therapiebedarfs durch einen zuständigen Fachdienst, zum Beispiel den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD), den Schulpsychologischen Dienst (SIBUZ) oder eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).

Die Antragstellung erfolgt über das Jugendamt. Sobald eine Bewilligung vorliegt, kann die therapeutische Behandlung beginnen.

§ 13 SGB V

Kostenerstattungsverfahren.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie das Recht, sich Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn kein kassenärztlich zugelassener Therapeut in zumutbarer Zeit erreichbar ist. Der Antrag muss zwingend vor Therapiebeginn gestellt werden.

01
Absagen dokumentieren

Holen Sie Absagen von kassenärztlich zugelassenen Therapeuten ein und halten Sie diese schriftlich fest (mindestens 3–5 Absagen empfohlen).

02
Antrag bei der Krankenkasse

Stellen Sie vor Therapiebeginn einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung – inklusive Kostenvoranschlag. Ohne Genehmigung vorab ist keine Erstattung möglich.

03
Genehmigung abwarten

Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet. Bei Genehmigung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

04
Therapie beginnen & Rechnung einreichen

Nach der Genehmigung starten wir gemeinsam. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Ich berate Sie gerne

Fragen zu den Kosten?

Jede Situation ist anders. Nehmen Sie gerne Kontakt auf – ich beantworte Ihre Fragen zu Abrechnung und Finanzierung persönlich und unverbindlich.

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